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Jeder Betrieb muß nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
der BGV A2, Gefahrstoffverordnung oder Biostoffverordnung seine Betriebsangehörigen betriebsmedizinisch betreuen lassen. Diese Betreuung umfaßt die Vorbeugung und Erkennung von durch das Arbeitsgeschehen
verursachten Erkrankungen sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung.
Für die Betreuung von kleineren Betrieben und für die erforderlichen arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen bietet sich die Praxis mit ihren Räumlichkeiten und Untersuchungsmöglichkeiten an. Für größere Unternehmen finden Begehung, Untersuchung und Beratung in der Regel im Betrieb statt.
Selbstverständlich liegen die Ermächtigungen der Berufsgenossenschaften, des staatlichen
Gewerbeamtes sowie des Landesamtes für Ökologie zur Untersuchung vor.
Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung für verschiedene Führer- scheinklassen
werden ebenfalls in der Praxis durchgeführt.
Sprechen Sie bitte mich oder meine Mitarbeiterinnen wegen der Termine an.
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