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Wir erstellen:
Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung
von Bewerbern der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach §11 Abs. 9 und §48 Abs. 4 der Fahrerlaubnisverordnung.
Sehtest-Bescheinigungen gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T
Als Betriebsmediziner mit Verkehrsmedizinischer Fachkunde ist Herr Dr. med.
Hans Grah autorisiert für das Straßenverkehrsamt Verkehrseignungs-Gutachten entsprechend den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung zu erstellen.
Die Kosten für diese Untersuchungen müssen
privat in Rechnung gestellt werden und gehen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.
Die neuen Richtlinien für Führerscheinbewerber
Führerscheinbewerber Klasse A und B (Leichtkrafträder und PKW bis 8 Sitze, max. 3 500 kg) benötigen einmalig einen Sehtest vom Optiker, TÜV, Betriebsarzt oder Augenarzt.
Führerscheinbewerber der Klasse C
(Fahrzeuge über 3 500 kg) bzw. C 1 (bis max. 7 500 kg) und CE (mit schwerem Anhänger) benötigen einen Sehtest wie bei Klasse A und B, zudem ein ärztliches Zeugnis, das der Hausarzt ausstellen kann, aber auch der
Betriebsarzt.
Führerscheinbewerber der Klasse D, D 1, DE und D 1E benötigen ein augenärztliches Attest, das aber unter bestimmten Bedingungen (wir erfüllen diese Bedingungen) auch vom Betriebsarzt ausgestellt
werden kann. Außerdem ist eine Bescheinigung eines Betriebsarztes erforderlich mit einem Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und
Reaktionsfähigkeit mittels eines anerkannten Testverfahrens.
LKW-Fahrer benötigen ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Bescheinigung und einen Sehtest durch Augenarzt bzw. Betriebsarzt. Eine
Wiederholung ist alle 5 Jahre erforderlich, ohne diese Bescheinigung wird der Führerschein ungültig.
Busfahrer benötigen ab dem 50. Lebensjahr, Taxifahrer (Fahrer mit Personenbeförderungsschein) ab dem 60.
Lebensjahr 5-jährlich eine Bescheinigung vom Umfang wie bei den Führerscheinbewerbern der Klasse D.
Bus- und Taxifahrer müssen sich jetzt alle 5 Jahre untersuchen lassen (früher alle 3 Jahre). Unabhängig
von den Untersuchungsintervallen sind ab dem 50. Lebensjahr bei den Busfahrern und ab dem 60. Lebensjahr bei den Taxifahrern psychomotorische Leistungstests erforderlich.
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